AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTS – UND SENDEBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen der Coswiger Infokanal-K3 GbR gelten ab 01.02. 2013.

2. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Auftraggeber die vorliegenden Geschäftsbedingungen von der Coswiger Infokanal-K3 GbR rechtsverbindlich an und verzichtet auf die Geltendmachung etwaiger eigener Bedingungen. Das gilt auch im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs durch den Auftraggeber oder wenn der Auftragnehmer auf übersandte Bedingungen des Auftraggebers schweigt.

3.Nebenabreden von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt

4. Die Coswiger Infokanal-K3 GbR, nachfolgend CIG genannt, vermarktet Werbezeiten im Lokalfernsehprogramm des Coswiger Infokanal K3.

5. Die CIG verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Realisierung aller Werbeaufträge im Rahmen der technischen Möglichkeiten des Programmveranstalters.

6. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Aufträge / Verträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Nebenabreden und Vertragsveränderungen bedürfen der Schriftform.

II. BESONDERE BEDINGUNGEN

7. Angebote spezieller Art (Storyboards), die mit Planungs- und Entwicklungsarbeiten für TV – Produktionen verbunden sind, bleiben das geistige Eigentum der CIG und dürfen weder ganz noch in Teilen Dritten zugänglich gemacht werden

8. Die CIG behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität abzulehnen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Ansprüche gegenüber der CIG können daraus nicht geltend gemacht werden.

9. Vereinbarte Sendetermine, Sendeplätze sowie Werbeplazierungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden. Wünsche nach Konkurrenzausschluß werden ebenfalls nach Möglichkeit berücksichtigt, wobei kein rechtsverbindlicher Anspruch entsteht.

10. Der Auftraggeber verpflichtet sich die zur Produktion und Sendung erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin zu liefern.

11. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, daß er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an der Werbung abgelöst hat. Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit eines Werbeauftrages und die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen zeichnet ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Die CIG ist durch ihn von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.

12. Die Urheber-, Vervielfältigungs-, Aufführungs- und Verwertungsrechte von Werbespots und Filmen, welche durch die CIG produziert wurden, liegen, soweit nicht anderslautend vereinbart, ausschließlich beim Hersteller. Die Übertragung der vorgenannten Rechte bedarf der schriftlichen Zustimmung der CIG und wird gesondert in Rechnung gestellt.

13. Bei teilweiser oder totaler Sendeunterbrechung durch Ausfall der Betriebssysteme (im Sinne höherer Gewalt), bei fehlerhafter Zuarbeit des Auftraggebers übernimmt die CIG keine Haftung. Aus vorgenannten Gründen nicht gesendete Werbung wird nach Möglichkeit zu einem vereinbarten, späteren Zeitpunkt gesendet. Ein Anspruch auf diese Ersatzleistung kann gegenüber der CIG nicht geltend gemacht werden.

III. PREISE / ZAHLUNG

14. Rechnungslegung durch den Auftragnehmer erfolgt nach erbrachter Leistung. Die Rechnung wird fällig ohne Abzug mit Rechnungszugang, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Entgegennahme von Schecks gilt stets nur zahlungshalber. Wechsel werden nicht angenommen. Die CIG behält sich das Recht auf Vorkasse vor. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen von 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist die CIG berechtigt die Durchführung von Werbeaufträgen zurückzustellen, ohne daß daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht.

15. Die CIG behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen gewährte Rabatte und von der gültigen Preisliste abweichende Preisvereinbarungen nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Preise für tatsächlich erbrachte Leistungen entsprechend der gültigen Preisliste geltend zu machen.

16. Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten für vermittelte Werbeaufträge eine Agenturvergütung von 15 % auf die Nettoauftragssumme. Die Vergütung wird fällig nach Zahlungseingang der Auftragsrechnung.

IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17. Erfüllungsort für Sendung, Lieferung, Zahlungen und Gewährleistung ist Coswig.

18. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Meißen. Es gilt deutsches Recht.

19. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unzulässig ist, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die unzulässige Bestimmung ist insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige zu ersetzen.

Coswig im Februar 2013

COSWIGER INFOKANAL-K3 GbR

Gesellschafter: Silvio Günzel u. Henri Schreiber

Lindenauer Straße 15, 01640 Coswig, Telefon 0 35 23 / 7 45 05