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Datum: 06.11.2015

Vollzogene Abschiebungen durch Dresdner Polizei


Bis einschließlich 31. Oktober hat die Polizeidirektion Dresden die Abschiebung von 190 abgelehnten Asylbewerbern in diesem Jahr vollzogen. Die Abschiebungen erfolgten auf Grundlage von Abschiebeanordnungen der Landesdirektion Sachsen, der Zentralen Ausländerbehörde in Chemnitz sowie der Ausländerbehörde Dresden.


Die genannten Behörden hatten die Dresdner Polizei bislang mit der Abschiebung von insgesamt    360 Personen beauftragt. Knapp die Hälfte der geplanten Abschiebungen konnte nicht vollzogen werden. Der Hauptgrund dafür lag in dem Umstand, dass die Asylbewerber nicht an der gemeldeten Adresse angetroffen werden konnten. Ein zweiter Hinderungsgrund war, dass Familien nur bei Vollzähligkeit abgeschoben werden können. Wenn Einsatzbeamte ein Familienmitglied nicht antrafen, musste die Abschiebung abgebrochen werden.


Da aus den genannten Gründen die Meldeadressen mehrerer Personen wiederholt angefahren werden mussten, ergaben sich aus den 360 Abschiebeaufträgen insgesamt 410 Einsätze für die Dresdner Polizei. Dafür wurde jeweils mindestens ein Funkstreifenwagen mit zwei Beamten eingesetzt. Die Einsätze dauerten durchschnittlich zwei Stunden.


Die 190 abgeschobenen Personen setzen sich aus 29 Familien und 76 Einzelpersonen zusammen. Die Menschen stammen aus über 20 Nationen. Den größten Anteil stellt Serbien (60), gefolgt von der Russischen Föderation (21), dem Kosovo (19), Tunesien (19) und Libyen (18).(tg)

Quelle: Polizeidirektion Dresden