Zur Rubrik: Verbraucher
Datum: 03.11.2017

Warnung vor ominösem Schlüsseldienst

Ismail Omeirat führt reihenweise Verbraucher hinters Licht

 

Die Tür ist zu, der Schlüssel noch in der Wohnung und ein Schlüsseldienst im Netz schnell gefunden. Doch der Retter in der Not entpuppt sich in Sachsen immer öfter als dreister Abzocker. Fast täglich kontaktieren geprellte Verbraucher die Verbraucherzentrale Sachsen wegen Wucherpreisen für simple Türöffnungen. Besonders häufig gehen momentan Beschwerden zum Unternehmer Ismail Omeirat ein. Dieser sitzt laut der vorliegenden Rechnungen in Essen und nicht wie von Betroffenen angenommen, gleich um die Ecke im Ort.

 

„Rechnungsbeträge von bis zu 900 Euro sind bei diesem und anderen unseriösen Schlüsseldiensten keine Seltenheit", weiß Juristin Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Beschwerden nehmen kontinuierlich zu. Herr Omeirat ist dabei dieses Jahr besonders oft negativ in Erscheinung getreten. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt daher momentan in mehreren Verfahren gegen Ismail Omeirat.

 

Ist die Tür einmal ins Schloss gefallen, beginnen die meisten Betroffenen ihre Recherche im Internet und wählen einen der erst besten Schlüsseldienste aus. „Die Erfahrung zeigt, dass nicht der Schlüsseldienst, der in den Suchmaschinen ganz oben steht, auch zu den Seriösen seiner Zunft gehört", so Siegert. Oft stecken Callcenter hinter den Rufnummern der Homepages. Fragen die Verbraucher dann nach den Kosten einer Türöffnung, wird vielfach keine Auskunft gegeben. „Ein schlechtes Zeichen", meint Siegert und rät in diesem Fall von einer Beauftragung ab - auch wenn die Not groß scheint, sollte man die Ruhe bewahren. „Bei den Rechnungen von Herrn Omeirat werden nach unserer Auffassung viel zu hohe Einsatzpauschalen und Zuschläge berechnet. Lassen sich Verbraucher dann noch einen Profilzylinder einbauen, explodieren die Kosten förmlich. Zusätzlich erfahren die Ausgeschlossenen erst vor Ort, dass die Mehrwertsteuer noch oben drauf kommt".

 

Die Verbraucherschützerin empfiehlt: Betroffene sollten die Wucherrechnung nicht in voller Höhe zahlen, sondern nur den ortsüblich angemessenen Teil. Als Orientierung kann dazu die Tabelle zu „pauschalen Türöffnungen" des Bundesverbandes für Metallhandwerk herangezogen werden.