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Datum: 25.01.2018

Wald und Waldwege im Friedewald gesperrt § 13 SächsWaldG

Pressemitteilung Daniel von Sachsen, Wettinische Forstverwaltung

„Nach allem Abwägen und dem wiederholten Nachdenken über die bestmögliche Vermeidung von Personenschäden durch die derzeitigen Gefahren im Wald habe ich nun doch beschlossen, den Wettiner Forst für die Öffentlichkeit ab sofort zu sperren.“

Zuwiederhandlungen können laut sächsischer Waldsperrverordnung mit bis zu 10.000 EUR geahndet werden.

Betroffen von der Sperrung ist der komplette Wettiner Forst im Friedewald. Das sind die Flächen links und rechts der Straße durch den Spitzgrund beginnend an der Spitzgrundmühle und am Auer in Richtung Weinböhla, aber auch der Wald in Richtung Moritzburg zwischen den Staatsstraßen 80 und 81. Von der Sperrung ausdrücklich ausgenommen ist der bereits genutzte Bereich des Friedwaldes (Bestattungswald).

Foto: Freiwillige Feuerwehr Coswig bei Dresden