Alkohol am Steuer in der Faschingszeit21.02.2012
In der Faschings- und Karnevalszeit machen ganz sicher diejenigen sich zum Narren, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinter das Lenkrad setzen. Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass bereits ab 0,3 Promille die Auswirkungen auf das Fahrverhalten so gravierend sein können, dass es zu verheerenden Unfällen kommen kann.Die Polizei weist deshalb eindringlich darauf hin: Wer unter Alkohol- und Drogeneinfluss fährt, gefährdet das Leben und die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer!
Für Viele dürfte es wahrhaft auch schmerzlich sein, dass sie damit ihren Führerschein gefährden. Ab einer Konzentration von 0,3 Promille Blutalkohol wird von der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit gesprochen. Gemeint sind alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlängellinien fahren, unmotiviertes Wechseln der Fahrgeschwindigkeit, zu dichtes Auffahren und andere vom ordnungsgemäßen Fahrverhalten abweichende Handlungen. Nach § 316 Strafgesetzbuch kann hier bereits der Straftatbestand „Trunkenheit im Straßenverkehr“ vorliegen. Rechtlich betrachtet liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille Blutalkohol vor. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis drohen hier auch erhebliche Geldstrafen.
Interessant zu wissen ist es sicher auch, dass bei Unfällen mit Alkoholeinwirkung die Leistungen der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ganz oder teilweise zurückgefordert werden können.
Einem generellen Alkoholverbot, also der „Null-Promille-Grenze“, unterliegen seit August 2007 die 18- bis 21-jährigen Autofahrer. Bei Fahranfängern besteht bereits bei geringer Blutalkoholkonzentration - im Vergleich zu nüchternen Fahrern - statistisch ein um 25 Prozent höheres Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken. Sanktionen können Bußgelder bis zu 1.500 Euro, mindestens 2 Punkte in Flensburg, die Anordnung zur Teilnahme an Aufbauseminaren und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sein. Die Polizei empfiehlt allen Fahrzeugführern, auch in der Faschingszeit generell auf Alkohol zu verzichten. Wer das nicht will, plant am besten vor dem Feiern, wie es nach der Party nach Hause geht.
Das Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel bieten sich auch als Alternative für den „Tag danach“ an. Der Mensch baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol im Blut ab.
Übrigens handelt grob fahrlässig, wer mit der Kostümierung seine Sicht oder das Gehör derart einschränkt, dass die Sicherheit beim Autofahren gefährdet ist. Neben einem Bußgeld droht bei einem Unfall auch der Verlust des Schutzes der Kaskoversicherung.