Zur Rubrik: Verbraucher
Datum: 03.12.2015

Zugesimst

 

Vorsicht vor Spam-SMS: Datenklau oder hohe Kosten können folgen

 

Spam ist längst nicht nur bei E-Mails ein Thema. Zunehmend werden Smartphone- und Tablet-Besitzer auch mit Spam-SMS belästigt. Meistens enthalten diese SMS eine neugierig machende Botschaft. So sei beispielsweise ein Paket unterwegs. Mehr zum Ladestatus würde man unter einem angegebenen Link erfahren. „Aktuell sorgt eine SMS für Ärger, in der ein 500-Euro-Gutschein von REWE versprochen wird. Der Klick auf den angegebenen Link in der Nachricht liegt nicht nur für REWE-Kunden nahe, um den vermeintlichen Gewinn abzurufen", weiß Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Doch anstelle eines Gewinns geht es einzig und allein um Nutzerdaten.

 

Wie bei Spam-Nachrichten üblich, führt der Link zu einer Seite mit unseriösem Ansinnen der Betreiber. Im Fall der REWE-SMS wird man dementsprechend nicht zum Supermarkt REWE geleitet. „Es geht vorrangig darum, die Nutzer zum Eintrag ihrer Daten zu bewegen. Doch damit erteilt man den SMS-Versendern einen Freibrief zum Missbrauch der Daten. Das Gewinnversprechen dient nur zum Anfüttern", so Henschler.

 

Verbraucher sollten bei jeder SMS von Unbekannten wachsam sein und niemals vorschnell einen Link anklicken. „In den vergangenen Monaten ist bei uns die Zahl der Beschwerden zu Smartphone-Abofallen und dementsprechend hohen Mobilfunkrechnungen extrem angestiegen", erklärt Henschler. Ein solches Abo kann man sich beispielsweise auch mit dem bloßen Klick auf den Link einfangen. Damit wird die Rufnummer des Nutzers an den Seiten-Betreiber übertragen, für den es dann ein Kinderspiel ist, seine unberechtigte Forderung auf der Mobilfunkrechnung des Betroffenen platzieren zu lassen. „Davon wieder loszukommen, erweist sich in der Praxis gerade als äußerst schwierig", so Henschler.

 

Gegen derart unseriöse Vorgehen gibt es allerdings einen simplen Schutz: Die Einrichtung einer so genannten Drittanbietersperre durch den Anbieter. Anbieter müssen sie kostenlos einrichten und sind dazu gesetzlich verpflichtet. Auf der Website der Verbraucherzentrale ist ein passender Musterbrief erhältlich. Diese Sperre verhindert auf technischem Wege, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, so dass dieser mangels entsprechender Daten des Nutzers keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.

 

Verbraucher, die Fragen und Probleme mit Mobilfunkverträgen oder Rechnungen haben, können sich an die Verbraucherzentralen wenden. Außerdem sucht die Verbraucherzentrale Sachsen noch bis Ende des Jahres Abzocker, Service-Nieten und Blender für den Negativpreis „Prellbock 2015". Noch bis zum Ende des Jahres sind Verbraucher aufgerufen, Anbieter zu nominieren, die sie geprellt haben.