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Datum: 22.01.2018

Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges

Pressemitteilung Dr. Thomas de Maizière, MdB

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten hat wie kaum eine andere in den vergangenen Wochen Gesellschaft und Politik bewegt. Auch im Deutschen Bundestag haben wir darüber lang und streitig diskutiert. Denn es gilt dabei abzuwägen zwischen dem besonderen Wert und Einfluss von Ehe und Familie für das gesellschaftliche Zusammenleben auf der einen sowie den Grenzen unserer Aufnahme- und Integrationsfähigkeit auf der anderen Seite. Diese Entscheidung ist nicht leicht und erst recht nicht leichtfertig zu treffen.

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!Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten Das internationale und europäische Recht gibt anerkannten Flüchtlingen zwar die Möglichkeit, ihre Kernfamilien (Ehegattin bzw. Ehegatte, minder- jährige ledige Kinder) nachzuholen. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob der Flüchtling den Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst sichern kann oder nicht. Für Menschen mit subsidiärem, d.h. eingeschränktem Schutz ist ein solcher privilegierter Familiennachzug jedoch nicht verpflichtend. Daher hat der Deutsche Bundestag ihn für diese Gruppe bis zum 16.03.2018 ausgesetzt.!

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Ich plädiere dafür, dass der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zur Schaffung einer dauerhaften Neureglung noch einmal ausgesetzt wird. Daher hat die CDU/CSU-Fraktion heute einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dafür gibt es gute Gründe: Erstens die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und subsidiär Geschützten. Beides sind unterschiedliche Gruppen, für die unterschiedliche Regeln gelten müssen. Zweitens ist subsidiärer Schutz einer auf Zeit. Wer Familie nachholt, dessen Aufenthalt verfestigt sich aber.

Eine dauerhafte Lösung ist die schlichte Verlängerung der Aussetzung allerdings nicht. Ein dauerhaftes Nachzugsverbot wird menschlichen Härten nicht gerecht, umgekehrt überfordert aber ein unbegrenzter Nachzug alle und befriedet nicht, sondern spaltet weiter unser Land. Deshalb wollen wir bis zum Sommer 2018 eine Neuregelung für einen gestaffelten Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erarbeiten, der dann auf 12.000 Personen pro Jahr begrenzt ist. Das ist ein maßvoller Kompromiss, der Humanität und Verantwortung verbindet. 

Dr. Thomas de Maizière, MdB